Reiseschutz Urlaub -
der richtige Versicherungsschutz für unterwegs

Reiseschutz-Versicherung Wer mit einer Versicherung Reisen absichern möchte, kann nicht einfach "die" Reiseversicherung wählen - es gibt für die verschiedenen Risiken im Zusammenhang mit Urlaub und Reisen auch verschiedene Reiseversicherungs-Arten.

Die einzelnen Versicherungen wie Reiserücktritts-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Auslandskranken-Versicherung, Reisegpäck-Versicherung usw. kann man entweder einzeln oder als Komplett-Paket abschließen.

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Welche Reiseversicherungen sind wichtig, welche Reiseversicherung ist notwendig ?


Diese Frage stellt sich womöglich jedes Jahr aufs Neue bei der Reisebuchung, denn ab da wird es konkret. Die Reise hat einen festen Preis und ist ab da auch fest gebucht, das heißt, eine Anzahlung wird meist gleich fällig, der Rest des Reisepreises kurz vor Reisebeginn. ReiseversicherungenUnd nichts ist dann ärgerlicher, als dass man sich auf den Urlaub und die tolle Reise freut und plötzlich wird man krank. Oder ein anderes unerwartetes Ereignis verhindert den Reiseantritt. Wer seine Reise kurzfristig absagt, muß dennoch unter Umständen bis zu 100 Prozent des Reisepreises bezahlen.

Schutz vor den finanziellen Folgen bei der Reisestornierung bietet hier eine Reise-Rücktritts-Versicherung.

Reiserücktritts-Versicherung / Reisestorno-Versicherung


Je teurer eine Reise ist, desto ratsamer ist der Abschluß einer Rücktritts-Versicherung. Reist man als Familie zusammen mit seinen Kindern, ist die Versicherung ebenfalls sinnvoll. Wer trotz abgeschlossener Versicherung nicht auf ca. 20 Prozent der Kosten sitzenbleiben will, der sollte eine Police ohne Selbstbeteiligung wählen. Beim Versicherungsabschluß ist genau auf die Details zu achten, damit auch alles berücksichtigt ist, da wichtige Dinge sonst eventuell nicht abgedeckt sind.

Als Gründe für einen Reise-Rücktritt, die von der Versicherung anerkannt werden, zählen:
  • Unfälle oder ein Todesfall in der Familie, das kann auch Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern oder -kinder betreffen
  • unerwartete und ernsthafte Krankheiten, die die Reise unmöglich oder unzumutbar machen. Vorerkrankungen sollten vor Abschluß mit dem Reiseversicherer abgeklärt werden, da diese meist ausgeschlossen sind.
  • Unverträglichkeit von Impfungen, sofern diese für die Einreise ins Urlaubsland zwingend vorgeschrieben sind
  • Arbeitslosigkeit - hierbei ist entscheidend, dass die Kündigung und der Verlust des Arbeitsplatzes unerwartet kommt. Ist man bereits gekündigt oder erbeitslos, kann diese Versicherung nicht in Anspruch genommen werden.
  • plötzliche Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Schäden am persönlichen Eigentum wie zum Beispiel durch Brand oder Einbruch

Reiseschutz mit der TMG TRAVEL CARD Reiseversicherung Wer sich zum Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung entschlossen hat, sollte die Frist dafür nicht verstreichen lassen. Im Idealfall sollte der Abschluß zusammen mit der Reisebuchung erfolgen, ist aber in der Regel bis 21 Tage nach Reisebuchung möglich, wenn der Reisebeginn entsprechend in der Zukunft liegt. Bei Lastminute-Reisen muß der Versicherungsabschluß meist zwingend mit der Buchung erfolgen.


Reiseabbruch-Versicherung


Auch wenn man die Reise erstmal angetreten hat, können trotzdem fast alle Gründe eintreten, die im Vorfeld zu einer Stornierung geführt hätten und jetzt die Fortsetzung der Reise unmöglich machen. Da die Reise aber angetreten wurde, das beginnt beispielsweise beim Einchecken am Flughafen (!), greift eine reine Rücktritts-Versicherung hier nicht mehr. Für diesen Fall ist eine Reiseabbruch-Versicherung notwendig, die in vielen Fällen schon bei der Rücktritts-Versicherung dabei ist und den finanziellen Schaden des anteilig entgangenen Urlaubs reguliert.

Auslandskranken-Versicherung


Reise-Versicherungsschutz Während die beiden vorgenannten Versicherungen maßgeblich vom Reisepreis abhängen und eventuell eintretende Schäden dadurch überschaubar und kalkulierbar werden, ist das bei einer Auslandskranken-Versicherung anders. Bei Reisen ins Ausland ist sie ein absolutes Muß, denn hier können Kosten entstehen, die nicht einmal ansatzweise abgeschätzt werden können.

Die von Verbraucherschützern als wichtigste Urlaubsversicherung genannte Reisekrankenversicherung übernimmt im Ausland die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten und ist deshalb besonders bei Fernreisen wichtig. Aber auch in den Ländern Europas, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, übernimmt die Krankenkasse nur die im Urlaubsland übliche Behandlung und die kann oft bescheidener ausfallen als in Deutschland. Für den Notfall sollte in der Auslandskrankenversicherung ein "sinnvoller und vertrebarer" Rücktransport versichert sein und nicht nur ein "notwendiger" Rücktransport ins Heimatland.

Reisegepäck-Versicherung, Reiseunfall-Versicherung & Co.


Das Reisegepäck gegen Beschädigung oder Diebstahl, sich selbst gegen die Folgen eines Unfalles im Urlaub oder gegen eventuelle Rechtsstreitigkeiten und Haftpflichtansprüche Anderer zu versichern, dafür gibt es Reisegepäck-, Reiseunfall, Reiserechtsschutz- und Reisehaftpflicht-Versicherung. Wer solch einen Versicherungsschutz in Erwägung zieht, der sollte sich erst bei seiner Hausrat-, privaten Unfall-, Rechtsschutz- oder Haftpflicht-Versicherung informieren, ob der Schutz weltweit gilt und auch Schäden auf Reisen eingeschlossen sind. Damit erübrigt sich meist ein zusätzlicher Versicherungsabschluß für diese Fälle.

Einen meist nur sehr beschränkten Schutz bei Autopannen bieten Schutzbriefe, auch sind hier die Entschädigungssummen oft sehr niedrig. Eine gute Alternative dazu ist die Mitgliedschaft in einem Automobilclub, der im Ausland Partnerbeziehungen unterhält.

Will man im Urlaub einen Mietwagen buchen, könnte ein sogenannte Mallorca-Police sinnvoll sein - so nennt man eine Auslands-Zusatzversicherung für Mietwagen im europäischen Ausland. Bei einem mit dem Mietwagen verursachten Schaden gleicht sie die oft nur sehr niedrigen Mindestdeckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung aus, wenn die Entschädigungsforderungen darüber liegen.




Die Reise zur Reiseversicherung:


Reiseschutz Reiseversicherung

Im Versicherungsfall richtig handeln - Reiseversicherung zügig informieren


Tritt ein Schadensfall ein, gilt es schnell und richtig zu handeln. Als oberster Grundsatz gilt: Es ist alles zu unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Vor der Reise


Wenn es abzusehen ist, dass die gebuchte Reise nicht angetreten werden kann, sollte man so schnell wie möglich den Reiseveranstalter informieren und stornieren. Hierbei kann es auf jeden Tag ankommen. Umgehend sollte auch die Reiseversicherung informiert werden, auch wenn noch keine Storno-Rechnung vom Reiseveranstalter vorliegt, diese kann man zu gegebener Zeit nachreichen. Zur Schadensregulierung durch den Reiseversicherer sind anschließend alle relevanten Unterlagen einzureichen - die Reisebuchung, die Stronorechnung und vor allem die Belege für den Grund des Reise-Rücktritts wie ärztliche Atteste, Sterbeurkunde, Kündigung mit Angabe des Kündigungsgrundes oder der Nachweis des geschädigten Eigentums.

Während oder nach der Reise


Tritt ein Schaden, der durch die Reiseversicherung abgedeckt ist, während der Reise ein, gilt es auch, den Reiseversicherer umgehend zu informieren. Dazu gibt es meist eine Rufnummer, die rund um die Uhr zu erreichen ist und die auf jeden Fall mit zu den Reiseunterlagen gehört. Vom Reiseversicherer kann man in diesen Fällen auch wertvolle Tipps für das weitere Verhalten im Zusammenhang mit dem eingetretenen Schaden und Hilfe, zu Beispiel bei Sprachproblemen im Ausland, bekommen. Notwendige Unterlagen zur Schadensregulierung können dann nach der Rückkehr aus dem Urlaub bei der Versicherung eingereicht werden.

Für die schnelle und unbürokratische Kostenübernahme durch eine Reisekranken-Versicherung für Behandlungen, Medikamente etc. im Ausland sollten alle Belege und Rechnungen gut aufbewahrt werden, um sie nach der Rückkehr aus dem Urlaub bei der Versicherung einzureichen.

Welche Reiseversicherungen man letztendlich abschließen wird, hängt in jedem einzelnen Fall von der persönlichen Situation und der persönlichen Risikobereitschaft ab. Reist man mehrmals im Jahr, sind Jahres-Reiseversicherungen günstiger als jede Reise einzeln abzusichern. Das hat auch den Vorteil, die Reiseversicherung bei der jeder Buchung nicht einfach und schlicht zu vergessen.

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