Reiseschutz Urlaub -
der richtige Versicherungsschutz für unterwegs

Die einzelnen Versicherungen wie Reiserücktritts-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Auslandskranken-Versicherung, Reisegpäck-Versicherung usw. kann man entweder einzeln oder als Komplett-Paket abschließen.
Welche Reiseversicherungen sind wichtig, welche Reiseversicherung ist notwendig ?
Diese Frage stellt sich womöglich jedes Jahr aufs Neue bei der Reisebuchung, denn ab da wird es konkret. Die Reise hat einen festen Preis und ist ab da auch fest gebucht, das heißt, eine Anzahlung wird meist gleich fällig, der Rest des Reisepreises kurz vor Reisebeginn.

Schutz vor den finanziellen Folgen bei der Reisestornierung bietet hier eine Reise-Rücktritts-Versicherung.
Reiserücktritts-Versicherung / Reisestorno-Versicherung
Je teurer eine Reise ist, desto ratsamer ist der Abschluß einer Rücktritts-Versicherung. Reist man als Familie zusammen mit seinen Kindern, ist die Versicherung ebenfalls sinnvoll. Wer trotz abgeschlossener Versicherung nicht auf ca. 20 Prozent der Kosten sitzenbleiben will, der sollte eine Police ohne Selbstbeteiligung wählen. Beim Versicherungsabschluß ist genau auf die Details zu achten, damit auch alles berücksichtigt ist, da wichtige Dinge sonst eventuell nicht abgedeckt sind.
Als Gründe für einen Reise-Rücktritt, die von der Versicherung anerkannt werden, zählen:
- Unfälle oder ein Todesfall in der Familie, das kann auch Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern oder -kinder betreffen
- unerwartete und ernsthafte Krankheiten, die die Reise unmöglich oder unzumutbar machen. Vorerkrankungen sollten vor Abschluß mit dem Reiseversicherer abgeklärt werden, da diese meist ausgeschlossen sind.
- Unverträglichkeit von Impfungen, sofern diese für die Einreise ins Urlaubsland zwingend vorgeschrieben sind
- Arbeitslosigkeit - hierbei ist entscheidend, dass die Kündigung und der Verlust des Arbeitsplatzes unerwartet kommt. Ist man bereits gekündigt oder erbeitslos, kann diese Versicherung nicht in Anspruch genommen werden.
- plötzliche Komplikationen während der Schwangerschaft
- Schäden am persönlichen Eigentum wie zum Beispiel durch Brand oder Einbruch

Reiseabbruch-Versicherung
Auch wenn man die Reise erstmal angetreten hat, können trotzdem fast alle Gründe eintreten, die im Vorfeld zu einer Stornierung geführt hätten und jetzt die Fortsetzung der Reise unmöglich machen. Da die Reise aber angetreten wurde, das beginnt beispielsweise beim Einchecken am Flughafen (!), greift eine reine Rücktritts-Versicherung hier nicht mehr. Für diesen Fall ist eine Reiseabbruch-Versicherung notwendig, die in vielen Fällen schon bei der Rücktritts-Versicherung dabei ist und den finanziellen Schaden des anteilig entgangenen Urlaubs reguliert.
Auslandskranken-Versicherung

Die von Verbraucherschützern als wichtigste Urlaubsversicherung genannte Reisekrankenversicherung übernimmt im Ausland die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten und ist deshalb besonders bei Fernreisen wichtig. Aber auch in den Ländern Europas, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, übernimmt die Krankenkasse nur die im Urlaubsland übliche Behandlung und die kann oft bescheidener ausfallen als in Deutschland. Für den Notfall sollte in der Auslandskrankenversicherung ein "sinnvoller und vertrebarer" Rücktransport versichert sein und nicht nur ein "notwendiger" Rücktransport ins Heimatland.
Reisegepäck-Versicherung, Reiseunfall-Versicherung & Co.
Das Reisegepäck gegen Beschädigung oder Diebstahl, sich selbst gegen die Folgen eines Unfalles im Urlaub oder gegen eventuelle Rechtsstreitigkeiten und Haftpflichtansprüche Anderer zu versichern, dafür gibt es Reisegepäck-, Reiseunfall, Reiserechtsschutz- und Reisehaftpflicht-Versicherung. Wer solch einen Versicherungsschutz in Erwägung zieht, der sollte sich erst bei seiner Hausrat-, privaten Unfall-, Rechtsschutz- oder Haftpflicht-Versicherung informieren, ob der Schutz weltweit gilt und auch Schäden auf Reisen eingeschlossen sind. Damit erübrigt sich meist ein zusätzlicher Versicherungsabschluß für diese Fälle.
Einen meist nur sehr beschränkten Schutz bei Autopannen bieten Schutzbriefe, auch sind hier die Entschädigungssummen oft sehr niedrig. Eine gute Alternative dazu ist die Mitgliedschaft in einem Automobilclub, der im Ausland Partnerbeziehungen unterhält.
Will man im Urlaub einen Mietwagen buchen, könnte ein sogenannte Mallorca-Police sinnvoll sein - so nennt man eine Auslands-Zusatzversicherung für Mietwagen im europäischen Ausland. Bei einem mit dem Mietwagen verursachten Schaden gleicht sie die oft nur sehr niedrigen Mindestdeckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung aus, wenn die Entschädigungsforderungen darüber liegen.
Die Reise zur Reiseversicherung:

Im Versicherungsfall richtig handeln - Reiseversicherung zügig informieren
Tritt ein Schadensfall ein, gilt es schnell und richtig zu handeln. Als oberster Grundsatz gilt: Es ist alles zu unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Vor der Reise
Wenn es abzusehen ist, dass die gebuchte Reise nicht angetreten werden kann, sollte man so schnell wie möglich den Reiseveranstalter informieren und stornieren. Hierbei kann es auf jeden Tag ankommen. Umgehend sollte auch die Reiseversicherung informiert werden, auch wenn noch keine Storno-Rechnung vom Reiseveranstalter vorliegt, diese kann man zu gegebener Zeit nachreichen. Zur Schadensregulierung durch den Reiseversicherer sind anschließend alle relevanten Unterlagen einzureichen - die Reisebuchung, die Stronorechnung und vor allem die Belege für den Grund des Reise-Rücktritts wie ärztliche Atteste, Sterbeurkunde, Kündigung mit Angabe des Kündigungsgrundes oder der Nachweis des geschädigten Eigentums.
Während oder nach der Reise
Tritt ein Schaden, der durch die Reiseversicherung abgedeckt ist, während der Reise ein, gilt es auch, den Reiseversicherer umgehend zu informieren. Dazu gibt es meist eine Rufnummer, die rund um die Uhr zu erreichen ist und die auf jeden Fall mit zu den Reiseunterlagen gehört. Vom Reiseversicherer kann man in diesen Fällen auch wertvolle Tipps für das weitere Verhalten im Zusammenhang mit dem eingetretenen Schaden und Hilfe, zu Beispiel bei Sprachproblemen im Ausland, bekommen. Notwendige Unterlagen zur Schadensregulierung können dann nach der Rückkehr aus dem Urlaub bei der Versicherung eingereicht werden.
Für die schnelle und unbürokratische Kostenübernahme durch eine Reisekranken-Versicherung für Behandlungen, Medikamente etc. im Ausland sollten alle Belege und Rechnungen gut aufbewahrt werden, um sie nach der Rückkehr aus dem Urlaub bei der Versicherung einzureichen.
Welche Reiseversicherungen man letztendlich abschließen wird, hängt in jedem einzelnen Fall von der persönlichen Situation und der persönlichen Risikobereitschaft ab. Reist man mehrmals im Jahr, sind Jahres-Reiseversicherungen günstiger als jede Reise einzeln abzusichern. Das hat auch den Vorteil, die Reiseversicherung bei der jeder Buchung nicht einfach und schlicht zu vergessen.

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Reisen in die USA - Von allen guten Geistern verlassen



Armin Tima
Norwegen
Reiseführer aus dem Michael Müller Verlag
5. Auflage 2022
732 Seiten, farbig, 324 Fotos, herausnehmbare Karte (1:2.500.000), 57 Detailkarten
ISBN 978-3-96685-077-3
28,90 EUR (D)
29,70 EUR (A)
43,90 CHF
Norwegen ist vielleicht das europäische Individualreiseziel schlechthin und wie geschaffen für traumhafte Überlandfahrten.
Zwischen der sonnigen Südküste und dem wilden Nordkap, zwischen der zerklüfteten Fjordlandschaft des Westens und den einsamen Wäldern an der östlichen Landesgrenze eröffnet sich eine landschaftliche Vielfalt, die ihresgleichen sucht. Man erlebt grandiose Naturdenkmäler wie die atemberaubende Felskanzel Preikestolen oder gewaltige Wasserfälle wie den Vøringsfossen, der knapp 150 Meter in die Tiefe stürzt.
Zwischendurch lohnen immer wieder Streifzüge durch die städtische Kultur des Landes, durch die Museen Oslos etwa oder durch Bergens altes Handelsquartier Bryggen aus der Zeit der Hanse, das zum Weltkulturerbe der UNESCO zählt.
Reise-Zitat des Tages
Freitag,
08. Dezember 2023
Freitag,
08. Dezember 2023
Ein Mann der seine Heimat verlässt,
um sich und andere zu vervollkommnen,
ist ein Philosoph;
derjenige, der vom blinden Zwang
der Neugier geleitet von Land zu Land reist,
ist nur ein Vagabund.
um sich und andere zu vervollkommnen,
ist ein Philosoph;
derjenige, der vom blinden Zwang
der Neugier geleitet von Land zu Land reist,
ist nur ein Vagabund.
Oliver Goldsmith, Der Weltbürger